Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Sachverhalt:

Am 10.07.2020 reichte ein Bürger der Gemeinde Hemhofen einen schriftlichen Antrag ein, indem er die Anordnung eines einseitigen Halteverbots entlang des Reihendorfer Wegs beantragte. 

 

Gründe für den Antrag sind laut Antragsteller, dass ein befahren der Straße mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen, welche meist eine überdurchschnittliche Breite aufweisen, sich für sehr schwierig gestaltet. Laut Aussagen des Antragstellers, musste er auch schon wieder rückwärts mit Traktor und Anhänger auf die St2259 zurückfahren, weil er die parkenden Autos nicht umfahren konnte. Diese Probleme wurden auch schon des Öfteren bei der Polizeiinspektion Höchstadt angezeigt.

 

Aufgrund dessen schlägt die Verwaltung in Absprache mit der Polizeiinspektion Höchstadt vor, auf der rechten Seite des Reihendorfer Wegs, beginnend ab St2259, bis Einmündung Barthelweiher, ein absolutes Halteverbot anzuordnen, um etwaige Konfliktsituationen zu vermeiden.


Beschlussvorschlag:

1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Beginnend ab der Hauptstraße St2259 bis zur Einmündung Barthelweiher, wird für die südliche Straßenseite ein absolutes Halteverbot angeordnet.