Sitzung: 22.09.2020 Bau- Verkehrs- und Umweltausschuss
Beschluss: Beschluss:
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0
Sachverhalt:
Am 10.07.2020 reichte ein Bürger der Gemeinde Hemhofen einen
schriftlichen Antrag ein, indem er die Anordnung eines einseitigen Halteverbots
entlang des Reihendorfer Wegs beantragte.
Gründe für den Antrag sind laut Antragsteller, dass ein befahren der
Straße mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen, welche meist eine
überdurchschnittliche Breite aufweisen, sich für sehr schwierig gestaltet. Laut
Aussagen des Antragstellers, musste er auch schon wieder rückwärts mit Traktor
und Anhänger auf die St2259 zurückfahren, weil er die parkenden Autos nicht
umfahren konnte. Diese Probleme wurden auch schon des Öfteren bei der
Polizeiinspektion Höchstadt angezeigt.
Aufgrund dessen schlägt die Verwaltung in Absprache mit der
Polizeiinspektion Höchstadt vor, auf der rechten Seite des Reihendorfer Wegs,
beginnend ab St2259, bis Einmündung Barthelweiher, ein absolutes Halteverbot
anzuordnen, um etwaige Konfliktsituationen zu vermeiden.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Beginnend ab der Hauptstraße St2259 bis zur Einmündung Barthelweiher, wird für die südliche Straßenseite ein absolutes Halteverbot angeordnet.