Sitzung: 22.09.2020 Bau- Verkehrs- und Umweltausschuss
Beschluss: Beschluss:
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0
Sachverhalt:
Der Antragsteller beabsichtigt auf dem bereits bestehenden Wohnhaus in
der Kellerstraße 16, Fl. Nr. 166/2, Gemarkung Zeckern, die Errichtung einer
Dachgaube.
Das Baugrundstück liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes
„Z4 – Zeckern 4“. Laut Festsetzungen des Bebauungsplanes sind grundsätzlich
keine Dachgauben möglich. In dessen Geltungsbereich wurden jedoch schon des
Öfteren Dachgauben errichtet. Das bestehende Wohnhaus weist derzeit wie
vorgeschrieben nur ein Vollgeschoss auf. Durch die Errichtung der Dachgaube
entsteht kein weiteres Vollgeschoss, sondern soll lediglich zur Schaffung von
neuem Wohnraum dienen. Aufgrund dessen werden keine städtebaulichen Gründe bzw.
Grundzüge der Planung, durch eine Befreiung hinsichtlich der Errichtung einer
Dachgaube tangiert.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Das gemeindliche Einvernehmen für die erforderliche Befreiung wird erteilt.