Sitzung: 22.09.2020 Bau- Verkehrs- und Umweltausschuss
Beschluss: Beschluss:
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0
Sachverhalt:
Die Antragsteller beabsichtigen das bereits bestehende Wohnhaus, durch
einen Anbau zu erweitern, Ringstraße 22, Fl. Nr. 494/153, Gemarkung Hemhofen.
Das Bauvorhaben liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes
„Nr. 1 – Leithe u. Südost“. Laut Antrag sind folgende Befreiungen für den Anbau
notwendig.
Durch den Anbau an der nördlichen Grundstücksseite des bestehenden
Wohnhauses, wird die Baugrenze in Richtung öffentlicher Straße, überschritten.
Diese Überschreitung ist jedoch aus Sicht der Verwaltung städtebaulich
vertretbar.
Außerdem wird bei dem Anbau teilweise die festgesetzte Dachneigung von
25° auf 13° unterschritten. Da es sich hier lediglich um einen Anbau handelt,
könnte man hier ebenso einer Befreiung zustimmen. Zugleich sind in diesem
Bereich des Bebauungsplanes, sowohl Walmdächer als auch Flachdächer zulässig.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Das gemeindliche Einvernehmen zu den erforderlichen Befreiungen wird erteilt.