Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Antragsteller beabsichtigen das bereits bestehende Wohnhaus, durch einen Anbau zu erweitern, Ringstraße 22, Fl. Nr. 494/153, Gemarkung Hemhofen.

 

Das Bauvorhaben liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Nr. 1 – Leithe u. Südost“. Laut Antrag sind folgende Befreiungen für den Anbau notwendig.

Durch den Anbau an der nördlichen Grundstücksseite des bestehenden Wohnhauses, wird die Baugrenze in Richtung öffentlicher Straße, überschritten. Diese Überschreitung ist jedoch aus Sicht der Verwaltung städtebaulich vertretbar.

Außerdem wird bei dem Anbau teilweise die festgesetzte Dachneigung von 25° auf 13° unterschritten. Da es sich hier lediglich um einen Anbau handelt, könnte man hier ebenso einer Befreiung zustimmen. Zugleich sind in diesem Bereich des Bebauungsplanes, sowohl Walmdächer als auch Flachdächer zulässig.


Beschlussvorschlag:

1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Das gemeindliche Einvernehmen zu den erforderlichen Befreiungen wird erteilt.