Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 3

Sachverhalt:

Am 09. September 2020 fand in den Räumlichkeiten der Freiwilligen Feuerwehr Hemhofen/Zeckern gemeinsam mit den Fraktionsvorsitzenden der Gemeinde Hemhofen sowie der Gemeinde Röttenbach als auch den Vertretern der Verwaltung ein Gespräch mit dem Zweckverband zur kommunalen Verkehrssicherheit Oberpfalz statt. Anlass dieses Gespräches war die immer wiederkehrende Problematik im Bereich des fließenden als auch des ruhenden Verkehrs, welche in der Vergangenheit stetig zugenommen haben.

 

Im Zuge dieses Gespräches wurden den anwesenden Personen verschiedene Einzelheiten vor allem bezüglich des Leistungsumfangs, der Finanzierung als auch im Rahmen der Zusammenarbeit erläutert.

 

Der Zweckverband zur kommunalen Verkehrssicherheit nimmt als Behörde alle hoheitlichen Befugnisse wahr (analog Polizei). Die Abwicklung des kompletten Schriftverkehrs sowie die Ermittlung notwendiger Daten erledigt der Zweckverband eigenständig.

 

Folgende Leistungen werden vom Zweckverband zur kommunalen Verkehrssicherheit Oberpfalz angeboten:

 

  • Überwachung des ruhenden sowie fließenden Verkehrs
  • Sachbearbeitung des ruhenden sowie fließenden Verkehrs
  • Verkehrszählung
  • Elternhaltezonen (sichere Schulwege)
  • Sonderaktionen (Sensibilisierung und Dankeschön)
  • Etc.

 

Modelle:

  • Abschluss einer Mitgliedschaft
  • Zweckvereinbarung

 

Leistungen

Mitgliedschaft

Zweckvereinbarung

Überwachung ruhender Verkehr

30,00 Euro/Stunde

40,00 Euro/Stunde

Überwachung fließender Verkehr

100,00 Euro/Stunde

140,00 Euro/Stunde

Sachbearbeitung ruhender Verkehr

4,00 Euro/Fall

5,00 Euro/Fall

Sachbearbeitung fließender Verkehr

8,00 Euro/Fall

10,00 Euro/Fall

Verkehrszählgeräte inkl. Auf- und Abbau sowie Auswertung

140,00 Euro/Woche

200,00 Euro/Woche

Dialogdisplay inkl. Auf- und Abbau

90,00 Euro/Monat

130,00 Euro/Monat

 

Im Zuge einer Mitgliedschaft entstehen keine Mitgliedsgebühren! Zudem können die vereinbarten Prüfungsumfänge monatlich aufgestockt, heruntergeschraubt als auch auf null gesetzt werden. Alle eingenommenen Verwarn- und Bußgelder gehen an die Kommune (Gemeinde Hemhofen) weiter. Die Abrechnung der Prüfungseinheiten erfolgt einmal pro Quartal.

 

Des Weiteren können die Kommunen die gewünschten Zeiten der Prüfung (Messstellen) frei wählen. Der Dienstplan des Zweckverbandes wird der Gemeinde vor Einrichtung der Messstellen zugeschickt.

 

Die nächstmögliche Mitgliedsaufnahme beim Zweckverband zur kommunalen Verkehrssicherheit Oberpfalz wäre zum 01.01.2021, sofern ein Beschluss des Gemeinderates bis zum 27.10.2020 erfolgt.


Beschlussvorschlag:

1.    Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.    Die Gemeinde Hemhofen beschließt, dass sie ab sofort die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes aufnimmt, die im ruhenden Verkehr festgestellt werden, die Verstöße gegen die Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen betreffen, die Verkehrsordnungswidrigkeiten betreffen, welche in unmittelbarem Zusammenhang stehen mit den verkehrsrechtlichen Anordnungen der Verkehrszeichen der Anlage 2 der Straßen-Verkehrsordnung (Zeichen 242.1 und 242.2 Beginn und Ende eines Fußgängerbereichs). Dieser Beschluss ist amtlich bekannt zu machen.

3.    Die Gemeinde Hemhofen tritt dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz bei.

4.    Die Gemeinde Hemhofen überträgt die Aufgabe der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes,

a)    die im ruhenden Verkehr festgestellt werden,

b)    die Verstöße gegen die Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen betreffen,

c)    die Verkehrsordnungswidrigkeiten betreffen, welche in unmittelbarem Zusammenhang stehen mit den verkehrsrechtlichen Anordnungen folgender Verkehrszeichen der Anlage 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (Zeichen 242.1 und 242.2 – Beginn und Ende eines Fußgängerbereichs -)

zum 01.01.2021 dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz.

5.    Zum Verbandsrat in der Verbandsversammlung des Zweckverbands wird bestimmt:

Herr 1. Bürgermeister Ludwig Nagel

Zum Vertreter als Verbandsrat in der Verbandsversammlung des Zweckverbands wird bestimmt:

Herr 2. Bürgermeister Gerhard Wagner

6.    Der Beitritt erfolgt auf der Basis der Verbandssatzung des Zweckverbands Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz in der geltenden Fassung und des vorliegenden Entwurfs der Satzung zur Änderung dieser Verbandssatzung (siehe beigefügten Entwurfsvorschlag). Die o.g. Verbandssatzung und der Satzungsentwurf sind wesentliche Bestandteile dieses Beschlusses.

7.    Im Haushalt 2021 werden die hierfür entsprechenden Haushaltsstellen angelegt sowie die notwendigen Haushaltsansätze veranschlagt.