Sachverhalt:
Am 09. September 2020 fand in den Räumlichkeiten der Freiwilligen
Feuerwehr Hemhofen/Zeckern gemeinsam mit den Fraktionsvorsitzenden der Gemeinde
Hemhofen sowie der Gemeinde Röttenbach als auch den Vertretern der Verwaltung
ein Gespräch mit dem Zweckverband zur kommunalen Verkehrssicherheit Oberpfalz
statt. Anlass dieses Gespräches war die immer wiederkehrende Problematik im
Bereich des fließenden als auch des ruhenden Verkehrs, welche in der
Vergangenheit stetig zugenommen haben.
Im Zuge dieses Gespräches wurden den anwesenden Personen verschiedene
Einzelheiten vor allem bezüglich des Leistungsumfangs, der Finanzierung als
auch im Rahmen der Zusammenarbeit erläutert.
Der Zweckverband zur kommunalen Verkehrssicherheit nimmt als Behörde
alle hoheitlichen Befugnisse wahr (analog Polizei). Die Abwicklung des
kompletten Schriftverkehrs sowie die Ermittlung notwendiger Daten erledigt der
Zweckverband eigenständig.
Folgende Leistungen werden vom Zweckverband zur kommunalen
Verkehrssicherheit Oberpfalz angeboten:
- Überwachung des ruhenden sowie
fließenden Verkehrs
- Sachbearbeitung des ruhenden sowie
fließenden Verkehrs
- Verkehrszählung
- Elternhaltezonen (sichere Schulwege)
- Sonderaktionen (Sensibilisierung und
Dankeschön)
- Etc.
Modelle:
- Abschluss einer Mitgliedschaft
- Zweckvereinbarung
Leistungen |
Mitgliedschaft |
Zweckvereinbarung |
Überwachung
ruhender Verkehr |
30,00 Euro/Stunde |
40,00 Euro/Stunde |
Überwachung
fließender Verkehr |
100,00 Euro/Stunde |
140,00 Euro/Stunde |
Sachbearbeitung
ruhender Verkehr |
4,00 Euro/Fall |
5,00 Euro/Fall |
Sachbearbeitung
fließender Verkehr |
8,00 Euro/Fall |
10,00 Euro/Fall |
Verkehrszählgeräte
inkl. Auf- und Abbau sowie Auswertung |
140,00 Euro/Woche |
200,00 Euro/Woche |
Dialogdisplay
inkl. Auf- und Abbau |
90,00 Euro/Monat |
130,00 Euro/Monat |
Im Zuge einer Mitgliedschaft entstehen keine Mitgliedsgebühren! Zudem
können die vereinbarten Prüfungsumfänge monatlich aufgestockt,
heruntergeschraubt als auch auf null gesetzt werden. Alle eingenommenen
Verwarn- und Bußgelder gehen an die Kommune (Gemeinde Hemhofen) weiter. Die
Abrechnung der Prüfungseinheiten erfolgt einmal pro Quartal.
Des Weiteren können die Kommunen die gewünschten Zeiten der Prüfung
(Messstellen) frei wählen. Der Dienstplan des Zweckverbandes wird der Gemeinde
vor Einrichtung der Messstellen zugeschickt.
Die nächstmögliche Mitgliedsaufnahme beim Zweckverband zur kommunalen
Verkehrssicherheit Oberpfalz wäre zum 01.01.2021, sofern ein Beschluss des
Gemeinderates bis zum 27.10.2020 erfolgt.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der
Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Die
Gemeinde Hemhofen beschließt, dass sie ab sofort die Verfolgung und Ahndung von
Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes aufnimmt, die im
ruhenden Verkehr festgestellt werden, die Verstöße gegen die Vorschriften über
die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen betreffen, die
Verkehrsordnungswidrigkeiten betreffen, welche in unmittelbarem Zusammenhang
stehen mit den verkehrsrechtlichen Anordnungen der Verkehrszeichen der Anlage 2
der Straßen-Verkehrsordnung (Zeichen 242.1 und 242.2 Beginn und Ende eines
Fußgängerbereichs). Dieser Beschluss ist amtlich bekannt zu machen.
3.
Die
Gemeinde Hemhofen tritt dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz
bei.
4.
Die
Gemeinde Hemhofen überträgt die Aufgabe der Verfolgung und Ahndung von
Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes,
a) die
im ruhenden Verkehr festgestellt werden,
b)
die
Verstöße gegen die Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von
Fahrzeugen betreffen,
c)
die
Verkehrsordnungswidrigkeiten betreffen, welche in unmittelbarem Zusammenhang
stehen mit den verkehrsrechtlichen Anordnungen folgender Verkehrszeichen der
Anlage 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (Zeichen 242.1 und 242.2
– Beginn und Ende eines Fußgängerbereichs -)
zum
01.01.2021 dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz.
5.
Zum
Verbandsrat in der Verbandsversammlung des Zweckverbands wird bestimmt:
Herr
1. Bürgermeister Ludwig Nagel
Zum Vertreter
als Verbandsrat in der Verbandsversammlung des Zweckverbands wird bestimmt:
Herr
2. Bürgermeister Gerhard Wagner
6.
Der Beitritt erfolgt auf der Basis der
Verbandssatzung des Zweckverbands Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz in der
geltenden Fassung und des vorliegenden Entwurfs der Satzung zur Änderung dieser
Verbandssatzung (siehe beigefügten
Entwurfsvorschlag). Die o.g. Verbandssatzung und der Satzungsentwurf
sind wesentliche Bestandteile dieses Beschlusses.
7.
Im
Haushalt 2021 werden die hierfür entsprechenden Haushaltsstellen angelegt sowie
die notwendigen Haushaltsansätze veranschlagt.