Sachverhalt:
Mit
Bescheid vom 12. Juli 2002 hat das Landratsamt Erlangen-Höchstadt der Gemeinde
Hemhofen die gehobene Erlaubnis zur Einleitung von Mischwasser aus den
Mischwasserentlastungen RÜB 01 bis RÜB 03 in den Hirtenbachgraben und in den
Röttenbach erteilt. Die Erlaubnis ist bis zum 31.12.2022 befristet und muss nun
frühzeitig neu beantragt werden.
Das
vorliegende Honorarangebot für die Teilleistung 1 „Überprüfung auf
Sanierungsbedarf“ beinhaltet den ersten Bearbeitungsschritt für die Erstellung
der Unterlagen im wasserrechtlichen Verfahren.
Die Voraussetzungen und rechtlichen
Bedingungen nach § 57 Wasserhaushaltsgesetz müssen, wie schon TOP 5, auch hier
eingehalten werden.
In der
hier angebotenen Teilleistung 1: „Überprüfung auf Sanierungsbedarf“ wird
zunächst eine Grundlagenermittlung durchgeführt, auf deren Basis dann die
geforderten Nachweise für die Lastfälle Ist-Zustand und Prognose-Zustand mit
den entsprechend prüfbaren Planunterlagen erstellt werden. Sanierungsbedarf bei
Grenzwertüberschreitungen wird in den Unterlagen dargestellt und erläutert.
In einer
Teilleistung 2: „Alternativenuntersuchung Sanierungsmaßnahmen“ werden
dann Sanierungskonzepte zur Behebung des festgestellten Sanierungsbedarfes
untersucht. Durch den Vergleich von Alternativen nach technischen,
wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten werden Lösungsvorschläge
erarbeitet.
Vor
endgültiger Fertigstellung der Unterlagen wird der Bearbeitungsstand der
Teilleistungen 1 und 2 mit der Verwaltung und dem Wasserwirtschaftsamt
diskutiert und abgestimmt, wobei auch Fristen für die Umsetzung von Maßnahmen
festgelegt werden können. Auf dieser Basis können die Lösungsvorschläge in der
Gemeinde als umzusetzende Alternative beschlossen werden.
Die
beschlossenen Lösungsvorschläge definieren dann den Bearbeitungsumfang für die Teilleistung
3: „Unterlagen im Wasserrecht“, in der die geforderten Nachweise für die
Lastfälle „sanierter Ist-Zustand“ und „sanierter Prognose-Zustand“ geführt
werden. Zusammen mit den Unterlagen aus den Teilleistungen 1 und 2 werden alle
erforderlichen Unterlagen im Wasserrecht in Projektakten zusammengestellt, mit
denen seitens der Gemeinde dann die Anträge auf die Erteilung einer neuen
wasserrechtlichen Erlaubnis eingereicht werden kann.
Aufgrund
der genannten Sachverhalte wird im vorliegenden Honorarangebot somit nur die
Teilleistung 1: „Überprüfung auf Sanierungsbedarf“ angeboten. Die Teilleistung 2:
„Alternativenuntersuchung Sanierungsmaßnahmen“ kann erst angeboten werden, wenn
durch die Ergebnisse der Teilleistung 1 der notwendige Bearbeitungsumfang für
die Teilleistung 2 definiert ist.
Nach
Arbeitsblatt ATV-A 128 können erforderliche Nachweise für die
Mischwasserentlastungen entweder nach dem „Vereinfachten Aufteilungsverfahren“
oder über ein „Nachweisverfahren“ erstellt werden.
Erfahrungen
bei vielen Projekten haben gezeigt, dass über eine Schmutzfrachtberechnung als
Nachweisverfahren vorhandene Kapazitäten effektiver nachgewiesen werden können
als nach dem vereinfachten Aufteilungsverfahren. Dies kann dazu führen, dass
keine baulichen Erweiterungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen und
Investitionen eingespart werden können. Im vorliegenden Honorarangebot für die
Teilleistung 1: „Überprüfung auf Sanierungsbedarf“ wird die Erstellung der
Nachweise nach Arbeitsblatt ATV-A 128 über eine Schmutzfrachtberechnung als
Nachweisverfahren angeboten.
Der hier
angebotene Leistungsumfang stellt auf Grundlage von Erfahrungen bei
vergleichbaren Projekten der letzten Zeit das Minimum der in der Teilleistung 1:
„Überprüfung auf Sanierungsbedarf“ zu überprüfenden wasserrechtlich relevanten
Sachverhalte dar.
Die
Teilleistung 1: „Überprüfung auf Sanierungsbedarf“ wird mit folgenden
Leistungen angeboten:
1.
Erfassung
der Einzugsgebietsparameter - Lastfall Ist-Zustand
Aktuelle Angaben über
Einwohnerzahlen, Wasserverkauf, Indirekteinleiter und abflusswirksame Flächen
werden erhoben und auf Plausibilität geprüft. Soweit sinnvoll und möglich
werden hier Werte aus der vorhandenen Schmutzfrachtberechnung übernommen.
2.
Erfassung
der Einzugsgebietsparameter - Lastfall Prognose-Zustand
Auf Grundlage der
Einzugsgebietsparameter für den Lastfall Ist-Zustand werden die
Einzugsgebiets-parameter für den Lastfall Prognose-Zustand abgeschätzt. Hierbei
werden anstehende Baugebiete, Flächenausweisungen im Flächennutzungsplan und
eine Verdichtung in bebauten Bereichen durch das Schließen von Baulücken
berücksichtigt.
3.
Abstimmung
der Schnittstelle Kläranlage / Kanalisation nach Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 198
Die Schnittstelle
zwischen Kläranlage und Kanalisation wird hinsichtlich der Abflüsse aufeinander
abgestimmt.
4.
Nachweisverfahren
Mischwasserentlastungen nach Arbeitsblatt ATV-A 128
Es werden
Schmutzfrachtberechnungen für die Lastfälle Ist-Zustand und Prognose-Zustand
durchgeführt. Der Lastfall Prognose-Zustand ist hierbei auf den gültigen
Flächennutzungsplan ausgelegt.
5.
Einzelnachweise
Mischwasserentlastungen nach Arbeitsblatt ATV-A 128
Für alle
Mischwasserentlastungen werden für den Lastfall Prognose-Zustand die
Einzelnachweise der Klärbedingungen geführt.
6.
Nachweise
der Mischwasserentlastungen nach Arbeitsblatt ATV-A 166
Für alle
Mischwasserentlastungsanlagen werden die Nachweise nach Arbeitsblatt ATV-A 166
erbracht. Die einzelnen Nachweise werden jeweils für den Lastfall Ist-Zustand
und den Lastfall Prognose-Zustand geführt.
7.
Nachweise
der Einleitungen aus Mischwasserentlastungen nach LfU-Merkblatt Nr. 4.4/22
Für alle
Einleitungsstellen aus Mischwasserentlastungsanlagen in ein Gewässer werden für
den Lastfall Prognose-Zustand die Nachweise der quantitative Anforderungen nach
LfU-Merkblatt Nr. 4.4/22 geführt.
8.
Nachweise
der Hochwassersicherheit
Überprüfung der Mischwasserentlastung
auf Sicherheit gegen Rückfluss aus den Gewässern für ein 10-jährliches
Hochwasserereignis.
9.
Ermittlung
des Sanierungsbedarfes
Die Ergebnisse aller
Nachweise werden zur Überprüfung auf Sanierungsbedarf den einzuhaltenden
Grenzwerten gegenübergestellt.
Die zur
Bearbeitung des Projektes erforderlichen Ingenieurleistungen sind von den
Leistungsbildern der HOAI nicht erfasst. Die Vergütung unterliegt keinen
preisrechtlichen Vorgaben, so dass das Honorar frei vereinbart werden kann. Die
9 Positionen werden daher über ein Pauschalhonorar angeboten.
Das
Ingenieurbüro Miller bietet die Leistungen im Rahmen der Erstellung von
Unterlagen im wasserrechtlichen Verfahren für die Einleitungen aus den
Mischwasserentlastungen RÜB 01 bis 03 in den Hirtenbachgraben und den
Röttenbach die mit dem beschriebenen Leistungsumfang zu einem Pauschalhonorar von 11.000 € netto zuzüglich 4
% Nebenkostenpauschale und der gesetzlichen Umsatzsteuer an.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Auftrag für die Teilleistung 1 zur Erstellung von Unterlagen im wasserrechtlichen Verfahren wird für ein Pauschalhonorar von 11.000 € netto zuzüglich 4 % Nebenkostenpauschale und der gesetzlichen Umsatzsteuer an das Ingenieurbüro Miller aus Nürnberg vergeben.
3. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt 2021 einzuplanen.