Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Sachverhalt:

Mit Bescheid vom 12. Juli 2002 hat das Landratsamt Erlangen-Höchstadt der Gemeinde Hemhofen die gehobene Erlaubnis zur Einleitung von Mischwasser aus den Mischwasserentlastungen RÜB 01 bis RÜB 03 in den Hirtenbachgraben und in den Röttenbach erteilt. Die Erlaubnis ist bis zum 31.12.2022 befristet und muss nun frühzeitig neu beantragt werden.

 

Das vorliegende Honorarangebot für die Teilleistung 1 „Überprüfung auf Sanierungsbedarf“ beinhaltet den ersten Bearbeitungsschritt für die Erstellung der Unterlagen im wasserrechtlichen Verfahren.

 

Die Voraussetzungen und rechtlichen Bedingungen nach § 57 Wasserhaushaltsgesetz müssen, wie schon TOP 5, auch hier eingehalten werden.

 

In der hier angebotenen Teilleistung 1: „Überprüfung auf Sanierungsbedarf“ wird zunächst eine Grundlagenermittlung durchgeführt, auf deren Basis dann die geforderten Nachweise für die Lastfälle Ist-Zustand und Prognose-Zustand mit den entsprechend prüfbaren Planunterlagen erstellt werden. Sanierungsbedarf bei Grenzwertüberschreitungen wird in den Unterlagen dargestellt und erläutert.

 

In einer Teilleistung 2: „Alternativenuntersuchung Sanierungsmaßnahmen“ werden dann Sanierungskonzepte zur Behebung des festgestellten Sanierungsbedarfes untersucht. Durch den Vergleich von Alternativen nach technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten werden Lösungsvorschläge erarbeitet.

Vor endgültiger Fertigstellung der Unterlagen wird der Bearbeitungsstand der Teilleistungen 1 und 2 mit der Verwaltung und dem Wasserwirtschaftsamt diskutiert und abgestimmt, wobei auch Fristen für die Umsetzung von Maßnahmen festgelegt werden können. Auf dieser Basis können die Lösungsvorschläge in der Gemeinde als umzusetzende Alternative beschlossen werden.

 

Die beschlossenen Lösungsvorschläge definieren dann den Bearbeitungsumfang für die Teilleistung 3: „Unterlagen im Wasserrecht“, in der die geforderten Nachweise für die Lastfälle „sanierter Ist-Zustand“ und „sanierter Prognose-Zustand“ geführt werden. Zusammen mit den Unterlagen aus den Teilleistungen 1 und 2 werden alle erforderlichen Unterlagen im Wasserrecht in Projektakten zusammengestellt, mit denen seitens der Gemeinde dann die Anträge auf die Erteilung einer neuen wasserrechtlichen Erlaubnis eingereicht werden kann.

 

Aufgrund der genannten Sachverhalte wird im vorliegenden Honorarangebot somit nur die Teilleistung 1: „Überprüfung auf Sanierungsbedarf“ angeboten. Die Teilleistung 2: „Alternativenuntersuchung Sanierungsmaßnahmen“ kann erst angeboten werden, wenn durch die Ergebnisse der Teilleistung 1 der notwendige Bearbeitungsumfang für die Teilleistung 2 definiert ist.

 

Nach Arbeitsblatt ATV-A 128 können erforderliche Nachweise für die Mischwasserentlastungen entweder nach dem „Vereinfachten Aufteilungsverfahren“ oder über ein „Nachweisverfahren“ erstellt werden.

Erfahrungen bei vielen Projekten haben gezeigt, dass über eine Schmutzfrachtberechnung als Nachweisverfahren vorhandene Kapazitäten effektiver nachgewiesen werden können als nach dem vereinfachten Aufteilungsverfahren. Dies kann dazu führen, dass keine baulichen Erweiterungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen und Investitionen eingespart werden können. Im vorliegenden Honorarangebot für die Teilleistung 1: „Überprüfung auf Sanierungsbedarf“ wird die Erstellung der Nachweise nach Arbeitsblatt ATV-A 128 über eine Schmutzfrachtberechnung als Nachweisverfahren angeboten.

 

Der hier angebotene Leistungsumfang stellt auf Grundlage von Erfahrungen bei vergleichbaren Projekten der letzten Zeit das Minimum der in der Teilleistung 1: „Überprüfung auf Sanierungsbedarf“ zu überprüfenden wasserrechtlich relevanten Sachverhalte dar.

 

Die Teilleistung 1: „Überprüfung auf Sanierungsbedarf“ wird mit folgenden Leistungen angeboten:

1.      Erfassung der Einzugsgebietsparameter  -  Lastfall Ist-Zustand

Aktuelle Angaben über Einwohnerzahlen, Wasserverkauf, Indirekteinleiter und abflusswirksame Flächen werden erhoben und auf Plausibilität geprüft. Soweit sinnvoll und möglich werden hier Werte aus der vorhandenen Schmutzfrachtberechnung übernommen.

2.      Erfassung der Einzugsgebietsparameter  -  Lastfall Prognose-Zustand

Auf Grundlage der Einzugsgebietsparameter für den Lastfall Ist-Zustand werden die Einzugsgebiets-parameter für den Lastfall Prognose-Zustand abgeschätzt. Hierbei werden anstehende Baugebiete, Flächenausweisungen im Flächennutzungsplan und eine Verdichtung in bebauten Bereichen durch das Schließen von Baulücken berücksichtigt.

3.      Abstimmung der Schnittstelle Kläranlage / Kanalisation nach Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 198

Die Schnittstelle zwischen Kläranlage und Kanalisation wird hinsichtlich der Abflüsse aufeinander abgestimmt.

4.      Nachweisverfahren Mischwasserentlastungen nach Arbeitsblatt ATV-A 128

Es werden Schmutzfrachtberechnungen für die Lastfälle Ist-Zustand und Prognose-Zustand durchgeführt. Der Lastfall Prognose-Zustand ist hierbei auf den gültigen Flächennutzungsplan ausgelegt.

5.      Einzelnachweise Mischwasserentlastungen nach Arbeitsblatt ATV-A 128

Für alle Mischwasserentlastungen werden für den Lastfall Prognose-Zustand die Einzelnachweise der Klärbedingungen geführt.

6.      Nachweise der Mischwasserentlastungen nach Arbeitsblatt ATV-A 166

Für alle Mischwasserentlastungsanlagen werden die Nachweise nach Arbeitsblatt ATV-A 166 erbracht. Die einzelnen Nachweise werden jeweils für den Lastfall Ist-Zustand und den Lastfall Prognose-Zustand geführt.

7.      Nachweise der Einleitungen aus Mischwasserentlastungen nach LfU-Merkblatt Nr. 4.4/22

Für alle Einleitungsstellen aus Mischwasserentlastungsanlagen in ein Gewässer werden für den Lastfall Prognose-Zustand die Nachweise der quantitative Anforderungen nach LfU-Merkblatt Nr. 4.4/22 geführt.

8.      Nachweise der Hochwassersicherheit

Überprüfung der Mischwasserentlastung auf Sicherheit gegen Rückfluss aus den Gewässern für ein 10-jährliches Hochwasserereignis.

9.      Ermittlung des Sanierungsbedarfes

Die Ergebnisse aller Nachweise werden zur Überprüfung auf Sanierungsbedarf den einzuhaltenden Grenzwerten gegenübergestellt.

 

Die zur Bearbeitung des Projektes erforderlichen Ingenieurleistungen sind von den Leistungsbildern der HOAI nicht erfasst. Die Vergütung unterliegt keinen preisrechtlichen Vorgaben, so dass das Honorar frei vereinbart werden kann. Die 9 Positionen werden daher über ein Pauschalhonorar angeboten.

 

Das Ingenieurbüro Miller bietet die Leistungen im Rahmen der Erstellung von Unterlagen im wasserrechtlichen Verfahren für die Einleitungen aus den Mischwasserentlastungen RÜB 01 bis 03 in den Hirtenbachgraben und den Röttenbach die mit dem beschriebenen Leistungsumfang zu einem Pauschalhonorar von 11.000 € netto zuzüglich 4 % Nebenkostenpauschale und der gesetzlichen Umsatzsteuer an.


Beschlussvorschlag:

1.      Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.      Der Auftrag für die Teilleistung 1 zur Erstellung von Unterlagen im wasserrechtlichen Verfahren wird für ein Pauschalhonorar von 11.000 € netto zuzüglich 4 % Nebenkostenpauschale und der gesetzlichen Umsatzsteuer an das Ingenieurbüro Miller aus Nürnberg vergeben.

3.      Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt 2021 einzuplanen.