Sachverhalt:
Mit
Bescheid vom 12. Juli 2002 hat das Landratsamt Erlangen-Höchstadt der Gemeinde
Hemhofen die gehobene Erlaubnis zur Einleitung von Regenwasser aus dem
Regenwasserkanal RW 1 in den Hirtenbachgraben erteilt. Die Erlaubnis ist bis
zum 31.12.2022 befristet und muss nun frühzeitig neu beantragt werden.
Nach §
57 des Wasserhaushaltsgesetzes darf eine Erlaubnis für das Einleiten von
Abwasser aus einer Abwasseranlage in ein Gewässer nur erteilt werden, wenn die
Menge und Schädlichkeit des Abwassers so gering gehalten wird, wie dies bei
Einhaltung der jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach dem Stand der
Technik möglich ist. Einem Antrag auf die Erteilung einer wasserrechtlichen
Erlaubnis sind die entsprechenden Nachweise auf Grundlage der aktuellen
Richtlinien und Verordnungen beizulegen.
Der
Bearbeitungsbereich umfasst die Einleitung von Regenwasser aus dem
Regenwasserkanal RW 1 im Einzugsbereich der Schule/Kindergarten in den
Hirtenbachgraben auf der Flurnummer 248 der Gemarkung Hemhofen.
Sollten
Erweiterungs- oder Sanierungsmaßnahmen erforderlich sein, so sind diese in den
Unterlagen des Antrages mit einer ausreichenden Planungstiefe darzustellen. Es
ist prüfbar nachzuweisen, dass die geplanten Maßnahmen mit den angegebenen konstruktiven
und hydraulischen Kennwerten entsprechend wirksam hinsichtlich der Einhaltung
der Grenzwerte sind und das sie baulich verwirklicht werden können.
Der
endgültig erforderliche Umfang von Unterlagen in einem wasserrechtlichen
Verfahren kann immer erst festgelegt werden, wenn der Umfang notwendiger
Sanierungsmaßnahmen bekannt ist. Erst zu diesem Zeitpunkt sind auch die
erforderlichen Ingenieurleistungen erkennbar und können angeboten werden.
Seitens
des Ingenieurbüro Miller werden Ingenieurleistungen zur Erstellung von
Unterlagen im wasserrechtlichen Verfahren für Mischwasserentlastungen daher in
drei Teilleistungen angeboten:
In der
hier angebotenen Teilleistung 1: „Überprüfung auf Sanierungsbedarf“ wird
zunächst eine Grundlagenermittlung durchgeführt, auf deren Basis dann die
geforderten Nachweise für die Lastfälle Ist-Zustand und Prognose-Zustand mit
den entsprechend prüfbaren Planunterlagen erstellt werden. Sanierungsbedarf bei
Grenzwertüberschreitungen wird in den Unterlagen dargestellt und erläutert.
In einer
Teilleistung 2: „Alternativenuntersuchung Sanierungsmaßnahmen“ werden
dann Sanierungskonzepte zur Behebung des festgestellten Sanierungsbedarfes
untersucht. Durch den Vergleich von Alternativen nach technischen,
wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten werden Lösungsvorschläge
erarbeitet.
Vor
endgültiger Fertigstellung der Unterlagen wird der Bearbeitungsstand der
Teilleistungen 1 und 2 mit der Verwaltung und dem Wasserwirtschaftsamt
diskutiert und abgestimmt, wobei auch Fristen für die Umsetzung von Maßnahmen
festgelegt werden können. Auf dieser Basis können die Lösungsvorschläge in der
Gemeinde als umzusetzende Alternative beschlossen werden.
Die
beschlossenen Lösungsvorschläge definieren dann den Bearbeitungsumfang für die Teilleistung
3: „Unterlagen im Wasserrecht“, in der die geforderten Nachweise für die
Lastfälle „sanierter Ist-Zustand“ und „sanierter Prognose-Zustand“ geführt
werden. Zusammen mit den Unterlagen aus den Teilleistungen 1 und 2 werden alle
erforderlichen Unterlagen im Wasserrecht in Projektakten zusammengestellt, mit
denen seitens der Gemeinde dann die Anträge auf die Erteilung einer neuen
wasserrechtlichen Erlaubnis eingereicht werden kann.
Die
Teilleistung 1: „Überprüfung auf Sanierungsbedarf“ wird mit folgenden
Leistungen angeboten:
1.
Erfassung
der Einzugsgebietsparameter - Lastfall Ist-Zustand
Aktuelle Angaben über die Einzugsgebietsparameter, insbesondere die
abflusswirksamen Flächen, werden erhoben und auf Plausibilität geprüft.
2.
Erfassung
der Einzugsgebietsparameter - Lastfall Prognose-Zustand
Auf Grundlage der
Einzugsgebietsparameter für den Lastfall Ist-Zustand werden die Einzugsgebietsparameter
für den Lastfall Prognose-Zustand abgeschätzt. Hierbei werden anstehende
Baugebiete, Flächenausweisungen im Flächennutzungsplan und eine Verdichtung in
bebauten Bereichen durch das Schließen von Baulücken berücksichtigt.
3.
Nachweise
der Einleitungen aus Regenwasserkanälen nach Merkblatt DWA-M 153
Für alle Einleitungsstellen
aus den Regenwasserkanälen in ein Gewässer werden für den Lastfall
Prognose-Zustand der hydraulische und der quantitative Nachweis nach Merkblatt
DWA-M 153 geführt.
4.
Ermittlung
des Sanierungsbedarfes
Die Ergebnisse der
Nachweise werden zur Überprüfung auf Sanierungsbedarf den einzuhaltenden
Grenzwerten gegenübergestellt.
Die zur
Bearbeitung des Projektes erforderlichen Ingenieurleistungen sind von den
Leistungsbildern der HOAI nicht erfasst. Die Vergütung unterliegt keinen
preisrechtlichen Vorgaben, so dass das Honorar frei vereinbart werden kann. Die
Positionen werden daher über ein Pauschalhonorar angeboten.
Das
Ingenieurbüro Miller aus Nürnberg bietet die Leistungen (Teilleistung 1) für
die Erstellung von Unterlagen im wasserrechtlichen Verfahren für ein Pauschalhonorar von 3.000 € netto zuzüglich 4 %
Nebenkostenpauschale und der gesetzlichen Umsatzsteuer an. Nachdem das
Ing.-Büro Miller seit Jahren die örtlichen Gegebenheiten und zahlreiche
Planungen erfolgreich durchgeführt hat, wir aus Sicht der Verwaltung
vorgeschlagen, den Planungsauftrag an das IB Miller zu vergeben.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Auftrag für die Teilleistung 1 zur Erstellung von Unterlagen im wasserrechtlichen Verfahren wird für ein Pauschalhonorar von 3.000 € netto zuzüglich 4 % Nebenkostenpauschale und der gesetzlichen Umsatzsteuer an das Ingenieurbüro Miller aus Nürnberg vergeben.
3. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt 2021 einzuplanen.