Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Sachverhalt:

Mit Bescheid vom 12. Juli 2002 hat das Landratsamt Erlangen-Höchstadt der Gemeinde Hemhofen die gehobene Erlaubnis zur Einleitung von Regenwasser aus dem Regenwasserkanal RW 1 in den Hirtenbachgraben erteilt. Die Erlaubnis ist bis zum 31.12.2022 befristet und muss nun frühzeitig neu beantragt werden.

 

Nach § 57 des Wasserhaushaltsgesetzes darf eine Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser aus einer Abwasseranlage in ein Gewässer nur erteilt werden, wenn die Menge und Schädlichkeit des Abwassers so gering gehalten wird, wie dies bei Einhaltung der jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach dem Stand der Technik möglich ist. Einem Antrag auf die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis sind die entsprechenden Nachweise auf Grundlage der aktuellen Richtlinien und Verordnungen beizulegen.

 

Der Bearbeitungsbereich umfasst die Einleitung von Regenwasser aus dem Regenwasserkanal RW 1 im Einzugsbereich der Schule/Kindergarten in den Hirtenbachgraben auf der Flurnummer 248 der Gemarkung Hemhofen.

 

Sollten Erweiterungs- oder Sanierungsmaßnahmen erforderlich sein, so sind diese in den Unterlagen des Antrages mit einer ausreichenden Planungstiefe darzustellen. Es ist prüfbar nachzuweisen, dass die geplanten Maßnahmen mit den angegebenen konstruktiven und hydraulischen Kennwerten entsprechend wirksam hinsichtlich der Einhaltung der Grenzwerte sind und das sie baulich verwirklicht werden können.

 

Der endgültig erforderliche Umfang von Unterlagen in einem wasserrechtlichen Verfahren kann immer erst festgelegt werden, wenn der Umfang notwendiger Sanierungsmaßnahmen bekannt ist. Erst zu diesem Zeitpunkt sind auch die erforderlichen Ingenieurleistungen erkennbar und können angeboten werden.

 

Seitens des Ingenieurbüro Miller werden Ingenieurleistungen zur Erstellung von Unterlagen im wasserrechtlichen Verfahren für Mischwasserentlastungen daher in drei Teilleistungen angeboten:

In der hier angebotenen Teilleistung 1: „Überprüfung auf Sanierungsbedarf“ wird zunächst eine Grundlagenermittlung durchgeführt, auf deren Basis dann die geforderten Nachweise für die Lastfälle Ist-Zustand und Prognose-Zustand mit den entsprechend prüfbaren Planunterlagen erstellt werden. Sanierungsbedarf bei Grenzwertüberschreitungen wird in den Unterlagen dargestellt und erläutert.

In einer Teilleistung 2: „Alternativenuntersuchung Sanierungsmaßnahmen“ werden dann Sanierungskonzepte zur Behebung des festgestellten Sanierungsbedarfes untersucht. Durch den Vergleich von Alternativen nach technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten werden Lösungsvorschläge erarbeitet.

Vor endgültiger Fertigstellung der Unterlagen wird der Bearbeitungsstand der Teilleistungen 1 und 2 mit der Verwaltung und dem Wasserwirtschaftsamt diskutiert und abgestimmt, wobei auch Fristen für die Umsetzung von Maßnahmen festgelegt werden können. Auf dieser Basis können die Lösungsvorschläge in der Gemeinde als umzusetzende Alternative beschlossen werden.

Die beschlossenen Lösungsvorschläge definieren dann den Bearbeitungsumfang für die Teilleistung 3: „Unterlagen im Wasserrecht“, in der die geforderten Nachweise für die Lastfälle „sanierter Ist-Zustand“ und „sanierter Prognose-Zustand“ geführt werden. Zusammen mit den Unterlagen aus den Teilleistungen 1 und 2 werden alle erforderlichen Unterlagen im Wasserrecht in Projektakten zusammengestellt, mit denen seitens der Gemeinde dann die Anträge auf die Erteilung einer neuen wasserrechtlichen Erlaubnis eingereicht werden kann.

 

Die Teilleistung 1: „Überprüfung auf Sanierungsbedarf“ wird mit folgenden Leistungen angeboten:

 

1.      Erfassung der Einzugsgebietsparameter  -  Lastfall Ist-Zustand
Aktuelle Angaben über die Einzugsgebietsparameter, insbesondere die abflusswirksamen Flächen, werden erhoben und auf Plausibilität geprüft.

2.      Erfassung der Einzugsgebietsparameter  -  Lastfall Prognose-Zustand

Auf Grundlage der Einzugsgebietsparameter für den Lastfall Ist-Zustand werden die Einzugsgebietsparameter für den Lastfall Prognose-Zustand abgeschätzt. Hierbei werden anstehende Baugebiete, Flächenausweisungen im Flächennutzungsplan und eine Verdichtung in bebauten Bereichen durch das Schließen von Baulücken berücksichtigt.

3.      Nachweise der Einleitungen aus Regenwasserkanälen nach Merkblatt DWA-M 153

Für alle Einleitungsstellen aus den Regenwasserkanälen in ein Gewässer werden für den Lastfall Prognose-Zustand der hydraulische und der quantitative Nachweis nach Merkblatt DWA-M 153 geführt.

4.      Ermittlung des Sanierungsbedarfes

Die Ergebnisse der Nachweise werden zur Überprüfung auf Sanierungsbedarf den einzuhaltenden Grenzwerten gegenübergestellt.

 

Die zur Bearbeitung des Projektes erforderlichen Ingenieurleistungen sind von den Leistungsbildern der HOAI nicht erfasst. Die Vergütung unterliegt keinen preisrechtlichen Vorgaben, so dass das Honorar frei vereinbart werden kann. Die Positionen werden daher über ein Pauschalhonorar angeboten.

 

Das Ingenieurbüro Miller aus Nürnberg bietet die Leistungen (Teilleistung 1) für die Erstellung von Unterlagen im wasserrechtlichen Verfahren für ein Pauschalhonorar von 3.000 € netto zuzüglich 4 % Nebenkostenpauschale und der gesetzlichen Umsatzsteuer an. Nachdem das Ing.-Büro Miller seit Jahren die örtlichen Gegebenheiten und zahlreiche Planungen erfolgreich durchgeführt hat, wir aus Sicht der Verwaltung vorgeschlagen, den Planungsauftrag an das IB Miller zu vergeben.


Beschlussvorschlag:

1.      Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.      Der Auftrag für die Teilleistung 1 zur Erstellung von Unterlagen im wasserrechtlichen Verfahren wird für ein Pauschalhonorar von 3.000 € netto zuzüglich 4 % Nebenkostenpauschale und der gesetzlichen Umsatzsteuer an das Ingenieurbüro Miller aus Nürnberg vergeben.

3.      Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt 2021 einzuplanen.